Krankenhauszukunftsgesetz

Das am 29.10.2020 in Kraft getretene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) versteht sich als investives Förderprogramm zur Digitalisierung von Krankenhäusern. Der Bund stellt 3 Milliarden Euro bereit, die Länder sollen 1,3 Milliarden Euro an Invesitionsgeldern aufbringen. Neben der allgemeinen Digitalisierung sollen Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten sowie in die IT-Sicherheit investieren. Das Bundesamt für Soziale Förderung (BAS) hat hierfür einen Krankenhauszukunftsfond eingerichtet, in dem die Liquiditätsreserve verortet ist. Dies entspricht einem Volumen von 70% der gesamten Förderung.

Mit CLICKVALID können Digitalisierungsmaßnahmen entsprechend umgesetzt werden. Die CLICKVALID stellt mit ihrem klinischen Arbeitsplatzsystem (KAS) eine individuell gestaltbare Case-Management-Prozess-Oberfläche zur Verfügung.

  • Aufnahmemanagement
  • Entlass- und Überleitungsmanagement
  • Sozialdienstdokumentation
  • Nachversorgereinbindung mit Nachversorgerübersicht nach Bundesländern u.a. Kriterien
  • Medikationsmanagement/ Verordnungsmanagement
  • transparentes Terminmanagement
  • zertifizierte Entlassmanagement-Formulare
  • Patientenakte u.a.

Sprechen Sie uns an!

Mit dem KHZG wird die Digitalisierung in den Krankenhäusern steigen. Krankenhäuser, welche sich bis 2025 nicht mit den Möglichkeiten des KHZG auseinandergesetzt haben, drohen Abschläge auf alle Patientenrechnungen in Höhe von 2%.

CLICKVALID unterstützt Sie die Ziele des KHZG zu erreichen. Das geht nur gemeinsam mit Ihnen. Nutzen sie dazu unsere fachliche und zertifizierte Expertise in Bezug auf die Umsetzung der IT-Themen sowie die Patienten-Prozess-Themen in einem Krankenhaus aus unterschiedlichen Perspektiven.

Gestalten Sie mit uns gemeinsam Ihre Zukunft!