Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: August 2022)

A. Geltung der Geschäftsbedingungen der CLICKVALID GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden geltenden Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen CLICKVALID GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Siegfried Klein, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin (nachfolgend „CLICKVALID“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“), wenn der Vertragspartner Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, auch wenn bei einzelnen Geschäften nicht mehr besonders auf die Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird. 

(2) Ergänzend zu den Bestimmungen dieser AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten stets und ausschließlich. Abweichende, ergänzende oder diesen AGB entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als CLICKVALID ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von CLICKVALID maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote von CLICKVALID sind freibleibend und unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart oder in dem Angebot von CLICKVALID aufgeführt ist. Dies gilt auch, wenn CLICKVALID dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Pläne, Kalkulationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.

(2) Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Vertragsangebot an CLICKVALID dar. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kunde 14 Tage ab Eingang seiner Bestellung bei CLCIKVALID an diese gebunden. CLCIKVALID ist berechtigt, innerhalb dieser 14 Tage das Angebot anzunehmen. 

(3) Ein Vertrag zwischen CLICKVALID und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn CLICKVALID die Bestellung schriftlich annimmt (Annahmeerklärung) oder den bestellten Leistungsgegenstand an den Kunden ausliefert.

(4) Für den Inhalt des jeweiligen Vertrages ist, soweit kein beidseitig unterschriebener Vertrag vorliegt, die schriftliche Auftragsbestätigung von CLICKVALID, gegebenenfalls in Verbindung mit der von CLICKVALID erstellten Leistungsbeschreibung maßgeblich.

(5) CLICKVALID ist berechtigt, geschuldete Vertragsleistungen durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.

§ 3 Lieferung/Fristen/Verzug

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von CLICKVALID bei Annahme der Bestellung angegeben. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Kunde mit der Beibringung der für die Leistungserbringungen erforderlichen Informationen im Rückstand ist oder die vertraglich vereinbarten Mitwirkungsleistungen nicht erbringt. 

(2) Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten des Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist. 

(3) CLICKVALID ist in einem dem Kunden zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Wenn CLICKVALID von diesem Recht Gebrauch macht, können Zahlungen für bereits gelieferte Produkte oder erbrachte Leistungen nicht aus diesem Grund zurückgehalten werden.

(4) Soweit der Leistungsgegenstand zum Zeitpunkt der Bestellung nicht verfügbar ist, teilt CLICKVALID dies dem Kunden unverzüglich mit. Ist der Leistungsgegenstand dauerhaft nicht lieferbar, nimmt CLICKVALID das Vertragsangebot des Kunden nicht an, sodass ein Vertrag nicht zustande kommt. Ist der Leistungsgegenstand nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt CLICKVALID dies dem Kunden ebenfalls unverzüglich mit.

(5) Sofern die verbindliche Lieferfrist aufgrund von unvorhergesehenen Hindernissen nicht eingehalten werden kann, die CLICKVALID nicht zu vertreten hat (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird CLICKVALID den Kunden hierüber unverzüglich informieren und eine neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist CLICKVALID berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Tritt CLICKVALID aus diesem Grund zurück, wird der Kunde seinerseits von seiner Zahlungsverpflichtung befreit und bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden von CLICKVALID erstattet.

(6) Der Eintritt des Lieferverzugs von CLICKVALID bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gerät CLICKVALID in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen, wenn CLICKVALID mehr als zwei Wochen in Verzug ist. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,2% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts des verspätet gelieferten Leistungsgegenstandes. CLICKVALID bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

(8) Die Rechte des Kunden gemäß dieser AGB und die gesetzlichen Rechte der CLICKVALID, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt. 

§ 4 Abnahme 

(1) Sofern eine Abnahme erfolgt, werden Abnahmetermine verbindlich im Vertrag festgelegt oder einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Auf Aufforderung durch CLICKVALID hat der Kunde die Erbringung der vollständigen Leistung oder die Erbringung von Teilleistungen schriftlich zu bestätigen. 

(2) Die Abnahme der Leistung setzt eine Funktionsprüfung voraus. Art, Umfang und Dauer der Funktionsprüfung werden von den Projektleitern i.S.d. § 7 vor ihrer Durchführung festgelegt, soweit eine entsprechende Vereinbarung nicht schon im Vertrag enthalten ist. 

(3) Während der Funktionsprüfung wird der Kunde CLICKVALID alle auftretenden Abweichungen der gelieferten Leistung bzw. Teilleistung von den Leistungsanforderungen unverzüglich mitteilen. Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. 

(4) Eine Funktionsprüfung ist dann erfolgreich, wenn entweder keine wesentlichen Mängel vorliegen oder sämtliche Abnahmekriterien erfüllt sind, die zwischen den Projektleitern i.S.d. § 7 vor Durchführung der Abnahme oder im Vertrag vereinbart wurden. 

(5) Erklärt der Kunde nicht fristgerecht die Abnahme, kann CLICKVALID eine angemessene Frist zur Abgabe der Erklärung setzen.

(6) Die vertragsgemäße Leistung bzw. Teilleistung gilt auf jeden Fall als abgenommen,

  • wenn der Kunde den Leistungsgegenstand für Produktivarbeiten benutzt oder 
  • wenn der Kunde oder Dritte selbstständig Eingriffe am Leistungsgegenstand vornehmen oder
  • wenn der Kunde innerhalb 10 Tagen nach Aufforderung zur Leistungsbestätigung / Teilleistungsbestätigung gem. Absatz (1) diese Bestätigung nicht schriftlich erteilt oder innerhalb der gem. Absatz (5) gesetzten Frist weder die Abnahme schriftlich erklärt noch CLICKVALID schriftlich darlegt, welche Mängel noch zu beseitigen sind.

§ 5 Change-Request-Regeln

(1) Der Kunde kann bis zur Abnahme schriftlich die Änderung der vereinbarten Anforderungen an den jeweiligen Leistungsgegenstand verlangen. CLICKVALID und der Kunde werden innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang des Änderungsverlangens einvernehmlich eine angemessene Frist festlegen, bis zu der dem Kunde die Zustimmung oder Ablehnung des Änderungsverlangens mitgeteilt wird. Lehnt CLICKVALID das Änderungsverlangen ab, hat sie dem Kunden schriftlich die Gründe hierfür anzugeben. 

(2) Erfordert das Änderungsverlangen von CLICKVALID eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist, kann CLICKVALID hierfür eine Vergütung verlangen, wenn CLICKVALID den Kunden schriftlich darauf hinweist und der Kunde daraufhin den Prüfungsauftrag schriftlich erteilt hat. Abs. 1 gilt ab Zugang der Erteilung des schriftlichen Prüfungsauftrages entsprechend.

(3) Bedarf die Prüfung eines Änderungsbegehrens mehr als zwei Stunden, so ist CLICKVALID berechtigt, den darüberhinausgehenden Prüfungsaufwand gemäß der vertraglichen Vereinbarung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

(4) Beeinflusst die Änderung einer Leistung oder einer Forderung zur Vertragsausführung vertragliche Regelungen, z.B. Preis, Ausführungsfristen, Abnahme, wird CLICKVALID die Anpassung des Vertrages nebst Anlagen nach dem jeweils aktuellen Stand binnen einer Frist von 7 Kalendertagen nach Annahme des Änderungsverlangens durch CLICKVALID geltend machen. Tut CLICKVALID dies nicht, ist sie verpflichtet, die geänderte Leistung im Rahmen der bestehenden Vereinbarung auszuführen. 

(5) Macht CLICKVALID Vertragsänderungen geltend, wird der Kunde binnen 2 Wochen mitteilen, ob er die Vertragsanpassung annimmt oder nicht. Antwortet der Kunde nicht, ist die Vertragsanpassung vereinbart. 

(6) Unabhängig vom vorstehenden Verfahren können Änderungen jederzeit einvernehmlich zwischen den Projektleitern i.S.d. § 7 vereinbart werden. Die Vereinbarungen sollen protokolliert und von den Projektleitern abgezeichnet werden. 

(7) Werden in diesen Fällen keine Preisänderungen und keine Änderungen der Vertragsbedingungen vereinbart, müssen die Leistungen im Rahmen der bis dahin vereinbarten Vertragsbedingungen durchgeführt werden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der CLICKVALID aus einem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich CLICKVALID das Eigentum an den gelieferten Sachen vor.

(2) Der Kunde ist nicht befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen, ist jedoch zur weiteren Veräußerung der Sache im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit bereits jetzt sicherungshalber an CLICKVALID ab. CLICKVALID nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich neben CLICKVALID ermächtigt, die an CLICKVALID abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.

(3) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20%, so hat CLICKVALID auf Verlangen des Kunden und nach deren Wahl die Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist CLICKVALID berechtigt nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Sache auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den Kaufpreis nicht, darf CLICKVALID diese Rechte nur geltend machen, wenn CLICKVALID dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(5) Im Falle einer Verarbeitung einer unter Vorbehalt stehenden Sache, dessen Umbildung oder dessen Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt CLICKVALID unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Produkten Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt CLICKVALID Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Sachen. 

§ 7 Projektleitung / Mitwirkung des Kunden

(1) Jede der Vertragsparteien benennt für die Dauer des Projekts einen Projektleiter. Die auf beiden Seiten gemäß den vertraglichen Regelungen notwendigen Maßnahmen zur Realisierung des Projekts werden zwischen den Projektleitern abgestimmt. Die Verantwortung für Projektrealisierung hat jedoch der Projektleiter von CLICKVALID. Die jeweiligen Projektleiter sind binnen einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss dem jeweiligen Vertragspartner gegenüber schriftlich zu benennen. 

(2) Der Kunde wird bei der Erbringung vertraglich geschuldeter Leistungen von CLICKVALID nach Möglichkeit mitwirken, insbesondere indem er die für die Leistungserfüllung notwendigen Informationen über seine betrieblichen Bedürfnisse und die Umgebungsbedingungen erteilt. Ferner wird er, soweit dies für die Erbringung der von CLICKVALID geschuldeten Leistungen erforderlich ist, Mitarbeitern der CLICKVALID Räume und Telekommunikationsleitungen auf seine Kosten zur Verfügung stellen.

(3) Berühren die von CLICKVALID durchzuführenden Abläufe gesetzliche und/oder betriebliche Bestimmungen, so obliegt die Prüfung der Richtigkeit der vorgeschlagenen Abläufe dem Kunden.

§ 8 Vergütung / Zahlungsbedingungen 

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von CLICKVALID. Alle Preisangaben werden in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 

(2) CLICKVALID ist im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise gegen Vorkasse durchzuführen. 

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von CLICKVALID ab Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto von CLICKVALID maßgeblich.

(4) Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen von CLICKVALID in Verzug, wenn er innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist nicht bezahlt hat. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. CLICKVALID behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von CLICKVALID auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch der CLICKVALID auf die vereinbarte Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist CLICKVALID nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann CLICKVALID den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 9 Änderungen 

(1) CLICKVALID kann die AGB jederzeit aus wichtigen Gründen ändern. Änderungen der AGB und deren wichtige Gründe werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden der Änderungen schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat die Möglichkeit der Änderung der AGB binnen einer Frist von zwei Wochen zu widersprechen. Der Widerspruch muss in Textform (§ 126 b BGB) erfolgen. Erfolgt der Widerspruch nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, so gilt die Zustimmung zur Änderung der AGB als erteilt. Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung über die Änderung explizit hingewiesen. Erfolgt ein Widerspruch des Kunden bezüglich der Änderung der AGB steht CLICKVALID das Recht zur ordentlichen Kündigung zu.

(2) Auf Preisänderungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen wird CLICKVALID den Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Schrift- oder Textform hinweisen, verbunden mit einer Belehrung über den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und das Sonderkündigungsrecht des Kunden. Die Preisänderungen zu Lasten des Kunden werden wirksam, wenn der Kunde nicht von seinem Recht Gebrauch macht, das Vertragsverhältnis schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung mit der Wirkung zum Eintritt der Preisänderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).

§ 10 Gewährleistung 

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die
§§ 377 ff. HGB.

(2) Der Kunde hat jeden Liefergegenstand nach Erhalt unverzüglich mit der ihm unter den gebotenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und hierbei feststellbare offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Werktagen CLICKVALID gegenüber schriftlich zu rügen. Zunächst nicht feststellbare Mängel müssen nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich gerügt werden. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, so gilt der Liefergegenstand hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt mit der Folge, dass die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen ist.

(3) Die schriftliche Mängelrüge des Kunden muss den Mangel umfassend und konkret beschreiben. CLICKVALID kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird und der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorliegt.

(4) Die Art der Nacherfüllung bestimmt CLICKVALID. Im Rahmen der Lieferung einer Software wird CLICKVALID nach eigener Wahl Mängel der Software durch Fehlerbehebung, Ersatzbeschaffung, Updates oder Releases einer neuen Version der Software beheben. Ist CLICKVALID zur Mängelbeseitigung oder zur fehlerfreien Erneuerung nicht in der Lage, wird er dem Kunden Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzeigen. Soweit diese dem Kunden zumutbar sind, gelten sie als Nacherfüllung. Das Recht von CLICKVALID, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 

(5) Leistungen an sämtlichen von CLICKVALID erbrachten Leistungsgegenständen gelten nur dann als Nacherfüllung, wenn die Mangelhaftigkeit ausdrücklich von CLICKVALID anerkannt ist oder soweit berechtigte Mängelrügen des Kunden nachgewiesen sind. Ansonsten sind derartige Leistungen als Sonderleistungen anzusehen.

(6) Soweit erforderlich, wird bei einer Nachbesserung auch die Benutzerdokumentation angepasst.

(7) Gelingt es CLICKVALID nicht, nach drei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen oder nach Ablauf einer für die Nacherfüllung zu setzenden angemessenen Frist, die Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben, ist der Kunde zur Reduzierung der Vergütung („Minderung“) berechtigt. Sollte es sich um einen wesentlichen Mangel handeln, ist der Kunde statt zur Minderung auch zum Rücktritt berechtigt.

(8) Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu,

  • wenn er den Leistungsgegenstand nicht bestimmungsgemäß oder missbräuchlich nutzt, oder
  • wenn er den Leistungsgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CLICKVALID modifiziert oder verändert, oder
  • wenn Probleme oder Fehler darauf beruhen, dass eine Software mit Programmen genutzt wurde, die mit der Software nicht kompatibel sind,

es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf den Leistungsgegenstand zurückzuführen ist. Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. 

(9) Sofern dem Kunden aufgrund Gewährleistung ein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zusteht, unterliegt dieser der Haftungsbeschränkung des nachstehenden § 12.

(10) Für Mängel eines zeitlich befristet zur Nutzung bereitgestellten Vertragsgegenstandes, der bereits bei Vertragsabschluss vorlag, ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch des Kunden für anfängliche Mängel nur dann, wenn CLICKVALID deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat.

(11) Die Kosten der Neuinstallation und/oder Parametrisierung einer Software im Rahmen der Nacherfüllung trägt der Kunde.

§ 11 Schutzrechte Dritter

(1) Macht ein Dritter wegen der von CLICKVALID erbrachten Leistungen dem Kunden gegenüber Ansprüche aus Patenten, Urheberrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten geltend, übernimmt CLICKVALID auf seine Kosten die Vertretung des Kunden in jedem gegen diesen geführten Rechtsstreit und stellt den Kunden hinsichtlich derartiger Ansprüche frei. 

Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Kunde CLICKVALID über entsprechende Anspruchsschreiben Dritter und Einzelheiten etwaiger Rechtsstreite unverzüglich in Kenntnis setzt und CLICKVALID sämtliche Entscheidungen hinsichtlich der weiteren Verwendung der vom Dritten angegriffenen Leistungen, der Rechtsverteidigung sowie eines Vergleichsabschlusses überlässt und nur dann, wenn CLICKVALID von solchen Ansprüchen unterrichtet wird, bevor Rechtsmängelansprüche verjährt sind.

(2) CLICKVALID kann für den Fall von Rechtsmängeln auf eigene Kosten und nach eigener Wahl:

  1. dem Kunden das Recht verschaffen, den Leistungsgegenstand oder den Bestandteil, welcher die Verletzung begründet, zu nutzen; 
  2. den Leistungsgegenstand oder den Bestandteil, welcher die Verletzung begründet, abändern und abwandeln, um die Verletzung zu beseitigen; oder
  3. den Leistungsgegenstand oder den Bestandteil, welcher die Verletzung begründet, durch einen anderen Leistungsgegenstand von vergleichbarer Leistungsfähigkeit ersetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. 

§ 12 Haftung

(1) CLICKVALID haftet dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadens- und Aufwendungsersatz bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer von CLICKVALID übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) CLICKVALID haftet ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CLICKVALID, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(5) Beruht ein Datenverlust auf der schuldhaften Verletzung der Obliegenheit zur regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden, ist der Schadensersatzanspruch gegenüber CLICKVALID der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch bei regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre. 

§ 13 Verjährung

(1) Die Verjährung für Ansprüche aus Sachmängeln beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – 12 Monate. Die Verjährungsfrist im Falle des Lieferregresses nach § 478 BGB bleibt unberührt.

(2) Schadensersatzansprüche aufgrund von Sachmängeln mit Ausnahme von Ansprüchen wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie von Ansprüchen auf Grund von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit verjähren ebenfalls in 12 Monaten. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt.

(3) Ansprüche wegen Rechtsmängeln verjähren innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Dritter Ansprüche wegen Rechtsmängeln gegenüber dem Kunden geltend macht oder der Kunde sonst von dem Rechtsmangel erfährt, frühestens aber ein Jahr ab Ablieferung des Leistungsgegenstandes.

(4) Ansprüche wegen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verjähren in 12 Monaten. 

§ 14 Höhere Gewalt

(1) In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.

(2) Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.

(3) Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung die während dieser Zeit nicht gelieferten Vertragsgegenstände nachgeliefert werden sollen. Die Vertragsparteien werden einvernehmlich eine Frist bestimmen, nach dessen Ablauf jede Vertragspartei berechtigt ist, von den betroffenen Aufträgen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt nicht innerhalb dieser Frist beendet ist. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

§ 15 Lizenz

(1) CLICKVALID ist Inhaberin der Nutzungsrechte an der Software sowie anderen von CLICKVALID erstellten Leistungsgegenständen und behält sich alle Rechte vor, sofern diese dem Kunden in diesen AGB oder vertraglich nicht ausdrücklich eingeräumt oder übertragen worden sind.

(2) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, räumt CLICKVALID dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an dem Leistungsgegenstand ein (nachfolgend „Lizenz“). 

(3) Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung der Software über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Es besteht auch kein Änderungsrecht an der Software, es sei denn, die Änderung ist erforderlich, um Mängel zu beseitigen. Dieses Änderungsrecht greift nur ein, wenn zuvor CLICKVALID die Nacherfüllung abgelehnt hat, die Nachlieferung trotz Fristsetzung nicht erfolgt oder sie fehlgeschlagen ist. Außerdem sind die Anfertigung einer Sicherungskopie der Software und die Vervielfältigung der Software im Rahmen der üblichen und der vom Softwarehersteller vorgeschlagenen Datensicherung zur Sicherung des bestimmungsgemäßen Betriebs der Software und des vom Kunden betriebenen IT-Systems erlaubt. 

(4) Die Dekompilierung der Software im Rahmen des § 69e UrhG bleibt ebenfalls gestattet. Hierfür werden jedoch auf Wunsch des Kunden jederzeit die notwendigen Schnittstellen-informationen kurzfristig zur Verfügung gestellt.

(5) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, stehen ausschließlich CLICKVALID alle Rechte am Quellcode der Software zu. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Zugriff auf den Quellcode oder Herausgabe des Quellcodes und darf ihn weder lesen noch irgendwie bearbeiten oder sonst wie verwerten oder weitergeben. § 69e Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt.

(6) Die Lizenz ist unübertragbar. Der Kunde darf keine Änderungen, Übersetzungen oder Vervielfältigungen der Software ohne die Zustimmung von CLICKVALID zur weiteren Verbreitung oder Unterlizensierung vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln; ausgenommen hiervon ist die Weitergabe der vom Kunden heruntergeladenen Programmkopie der Software, sofern der Kunde, die auf seinem Computer installierte Programmkopie zum Zeitpunkt der Weitergabe unbrauchbar macht.

§ 16 Lizenzaudit 

(1) CLICKVALID ist berechtigt, die Übereinstimmung der tatsächlichen Nutzung des von ihr gelieferten Leistungsgegenstandes beim Kunden überprüfen zu lassen. Die Überprüfung darf nur durch einen auch gegenüber CLICKVALID zur Verschwiegenheit verpflichteten, diesem gegenüber weisungsunabhängigen Sachverständigen erfolgen, der Informationen nur dann und soweit an CLICKVALID herausgeben darf, als dass Lizenzverstöße vorliegen und soweit diese zur Durchsetzung von Lizenzverstößen erforderlich sind. Insbesondere ist der Sachverständige dann, wenn die Lizenzverstöße eingeräumt und entsprechende Schadensersatzansprüche befriedigt sind, nicht berechtigt, überhaupt Informationen herauszugeben. 

(2) Die Prüfung muss mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich angekündigt werden. Die Überprüfung hat zu den üblichen Geschäftszeiten des Kunden zu erfolgen. 

(3) Bei der Besichtigung und Durchführung der Überprüfung hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass dem Sachverständigen bei seiner Prüfung keine personenbezogenen Daten Dritter übermittelt oder sonst wie offengelegt werden. Ist dies nicht sicherzustellen, scheidet ein Überprüfungsrecht aus. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, dem Sachverständigen die zur Durchführung der Prüfung notwendigen Auskünfte zu erteilen.

§ 17 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Vertragsteils Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d. h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl eigenen wie denen des Vertragspartners, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist die betroffene Vertragspartei verpflichtet, den Vertragspartner vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.

(2) Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die vertraulichen Informationen nur gegenüber solchen Vertretern und Unterauftragnehmern offen zu legen, die auf die Kenntnis dieser Informationen für den Zweck der Vereinbarung angewiesen sind (need-to-know-Prinzip), vorausgesetzt, dass die jeweilige empfangende Partei sicherstellt, dass ihre Vertreter diese Vereinbarung einhalten, als wären sie selbst durch diese Vereinbarung gebunden.

(3) CLICKVALID wird ihre Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen entsprechend auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO verpflichten. Sollte im Rahmen der Leistungen nach dem jeweiligen Vertrag eine Verarbeitung der Daten des Kunden durch CLICKVALID erforderlich werden, werden die Parteien hierzu eine gesonderte Vereinbarung treffen.

(3) Im Übrigen ist für die Datensicherheit der Kunde verantwortlich. 

§ 18 Zusätzliche Vertragsbedingungen

(1) Produkt- bzw. leistungsspezifische Bedingungen der vertragsgegenständlichen Software- oder Hardwarehersteller oder sonstigen Hersteller beschränken den Liefer- und Leistungsumfang von CLICKVALID und gehen bei Widersprüchen zu den AGB von CLICKVALID diesen vor. Insbesondere gelten im Rahmen der Überlassung von Softwareprodukten von Drittherstellern die jeweiligen Bedingungen der Dritthersteller für die Überlassung und Pflege von Standardsoftware, die CLICKVALID dem Kunden jeweils auf Anfrage zur Verfügung stellt.

(2) Ist CLICKVALID nicht Hersteller eines Vertragsgegenstandes und bietet der Hersteller dem Kunden eine Garantie, wird CLICKVALID den Kunden hierüber informieren. Für die Erfüllung der Garantieleistung des Herstellers steht CLICKVALID nicht ein. Ansprüche aus der eingeräumten Garantie sind allein gegenüber dem Hersteller bzw. Garantiegeber geltend zu machen, es sei denn, CLICKVALID wurde von diesem zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen bevollmächtigt.

(3) Der Kunde wird die Lizenzbeschränkungen der Hersteller bezüglich der dem Kunden von CLICKVALID gelieferten Leistungsgegenstände beachten und auch seinen Mitarbeitern die Beachtung dieser fremden Urheberrechte auferlegen.

(4) Veräußert der Kunde einen von CLICKVALID gelieferten Leistungsgegenstand an Dritte, hat er diesen Dritten gegenüber auf die Lizenzbeschränkungen von CLICKVALID hinzuweisen. In der Vereinbarung zwischen dem Kunden und Dritten soll die Geltung dieser Lizenzbeschränkungen vereinbart werden. 

§ 19 Erfüllungsort

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort ein Geschäftssitz von CLICKVALID.

§ 20 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

(1) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(2) Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von CLICKVALID und der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 21 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz von CLICKVALID in Berlin. CLICKVALID ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.